AGB - Dannyjay DJ Service

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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 | Auftragserteilung

Alle schriftlich vereinbarten Termine sind mit einer Anzahlung von 100 € verbunden.
Nach Anzahlungseingang ist der Termin fest gebucht.

§2 | Stornierung

Bei Terminabsage des Kunden wird die Anzahlung einbehalten,da andere Kunden nicht berücksichtigt werden konnten.

§3 | Haftung

Mutwillige Beschädigung des Equipments oder Diebstahl durch Dritte muss vom Kunden erstattet werden.

§4 | Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie den Betrag  bitte innerhalb von 7 Tagen ab dem Buchungsdatum, auf folgendes Konto:

Daniel Scholz   IBAN: DE50350500000342004181    BIC: DUISDE33XXX

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine
Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus."

§5 | GEMA

Der Veranstalter oder der Organisator eines Events ist verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA.
Privatfeiern wie Hochzeiten oder Geburtstage müssen bei der GEMA nicht angemeldet werden.

§6 | Ersatzregelung

Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können,
verpflichtet sich Dannyjay DJ Service, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten
für den Kunden für die Veranstaltung zu organisieren.

§7 | Datenschutzerklärung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die den Vertrag betreffen,
gespeichert werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht ohne Zustimmung des Kunden
an Dritte weitergegeben werden.

§8 | Fotos, Videos

a)
Auf Veranstaltungen werden sporadisch auch Fotos/Videos gemacht. Diese gelten als Referenzbeweis.
b) Hier gilt der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, oder Bildnisrecht, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), §§ 22 – 24).

Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches „Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG). Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt “Öffentliche Orte” und dürfen somit veröffentlicht werden.

c) Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme
mit Dannyjay DJ Service unter dannyjaydjservice@t-online.de gebeten,
damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.
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